Wieder gut im Leben.
Hinweisgeber / Lieferkettensorgfaltspflicht
Hinweisgeberschutzgesetz
Es ist der ctt Reha ein hohes Anliegen, Fehlverhalten offenzulegen und zu unterbinden. Über unser Hinweisgeberschutzsystem ist die Möglichkeit gegeben, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in der ctt abzugeben. Hierfür steht ein interner digitaler Meldekanal zur Verfügung. Er wird von der Caritas Dienstleistungsgenossenschaft Paderborn eG (cdg) betrieben. Der Meldekanal sowie der Betrieb durch die cdg gewährleisten den Schutz der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers.
Daneben besteht die Möglichkeit, entsprechende Meldungen – ebenfalls unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit – telefonisch unter der Nummer 05251 889 – 0128 zu melden, oder schriftlich per E-Mail an Tobias.Bartholomaeus@caritas-cdg.de bzw. per Briefpost an Caritas Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn eG, z.Hd. Herrn Tobias Bartholomäus, Uhlenstraße 7, 33098 Paderborn, abzugeben.
Meldesystem
Wenn Sie den digitalen Meldekanal nutzen möchten, können Sie diesen unter dem folgenden Link aufrufen:
Wichtige Informationen: Hinweisgeberschutzgesetz
Anhand dieses Informationsschreibens möchten wir Sie darüber aufklären, unter welchen Bedingungen ein Hinweis bzw. Hinweisgebende unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen, durch welche Maßnahmen Sie geschützt werden und welcher Ablauf bei Meldungen erfolgt:
Wichtige Informationen: Hinweisgeberschutzgesetz (PDF-Dokument)
Lieferkettenschutzgesetz
Die ctt Reha-Fachkliniken GmbH (ctt Reha) ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher bekennt sich die ctt Reha im Einklang mit dem Unternehmensleitbild und dem Verhaltenskodex dazu, Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich zu achten und sich dafür einzusetzen, dass die unmittelbaren Zulieferer die Menschenrechte beachten und einhalten.
Auf dieser Seite finden Sie unsere Grundsatzerklärung sowie Informationen zu unserer beauftragten Person für Menschenrechte sowie unserem Meldesystem gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Grundsatzerklärung
Menschenrechtsbeauftrager
Meldesystem
Sollte Ihnen etwas aufgefallen sein, das nicht mit unserer Grundsatzerklärung konform ist, möchten wir entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung einleiten. Hinweise auf Verstöße können Sie uns über diesen Link mitteilen:
Verfahrensordnung
Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG finden Sie hier als PDF-Dokument.