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Die Aufgabe des Sozialdienstes ist es, die Patienten und ihre Angehörigen bei allen Fragen des sozialen Bereichs zu informieren und zu beraten, bzw. mit den Patienten Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Der Inhalt des Beratungsgespräches ist grundsätzlich vertraulich. Die Mitarbeiter des Sozialdienstes unterliegen der Schweigepflicht. Kontakt zu Behörden und anderen Einrichtungen wird nur mit Einverständnis der Patienten aufgenommen.
Bei folgendem Bedarf steht Ihnen der Sozialdienst mit Rat und Tat zur Seite:
- Information, Beratung und persönlicher Hilfe bei krankheitsbedingten sozialen Angelegenheiten indikationsübergreifend, Fragestellungen sozialrechtlicher Natur, Bedarf an persönlicher Hilfe
- Beratungsbedarf in beruflichen Angelegenheiten, ggf. persönliche Hilfen z.B. Antragstellungen zur Erlangung von Leistungen zur beruflichen Teilhabe
- Vermittlung in Selbsthilfegruppen, ambulante Reha-Sportgruppe u.a.
- Kontaktaufnahme, Einleitung, Begleitung dauerhaft Pflegebedürftiger in ambulante, stationäre, Einrichtungen
- Einleitung häuslicher Pflege, ambulanter Hilfen und nachstationärer Betreuung
- Angehörigengespräche zur Vermittlung von Informationen zum Sozialrecht und/oder zu weiterführenden Hilfen