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Die Edith-Stein-Fachklinik verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V sowie einen Vertrag nach § 38 SGB IX mit der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Der Bereich der Rehabilitationsorientierten Übergangspflege verfügt über einen eigenständigen Versorgungsvertrags mit den Pflegekassen nach SGB XI als Kurzzeitpflegeeinrichtung. Federführende Kostenträger in der Edith-Stein-Fachklinik sind die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz sowie die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, deren Qualitätsrichtlinien für uns maßgebend sind.
Zugleich arbeiten wir mit den nachfolgende Kostenträgern partnerschaftlich zusammen:
- alle gesetzliche Krankenkassen
- sämtlichen Privatkassen
- Deutsche Rentenversicherung
- DRV Knappschaft / Bahn / See
- Berufsgenossenschaften
- KVB und Postbeamtenkrankenkasse
- sämtlichen staatlichen Beihilfestellen sowie der Bundeswehr
Eine Zusammenarbeit mit ausländischen Kostenträgern ist nur bedingt möglich und Bedarf einer vorherigen Abstimmung.